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GrundversorgerFeststellung des Grundversorgers Gas und elektrische Energie gemäß § 36 Abs. 2 EnWG nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung mit Niederspannung bzw. Niederdruck beliefert. Im Netzgebiet der PVU Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsunternehmen GmbH Feldstr. 27a 19348 Perleberg Telefon: 03876 / 782-0 Telefax: 03876 / 782-401 Internet: www.pvu-gmbh.de Die Feststellung des Grundversorgers basiert auf einer Erhebung der
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