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Veröffentlichung am 15.10.2018 der vorläufigen Netzentgelte Gas und Strom ab 01.01.2019Die PVU Energienetze weist darauf hin, dass aufgrund der derzeit noch nicht vollständig vorliegenden Kalkulationsgrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2019 nach §20 Abs. 1 Satz 1 EnWG abgesehen werden musste. Stattdessen erfolgt zum 15.10.2018 eine Veröffentlichung unserer vorläufigen Netzentgelte nach §20 Abs.1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2019 können von den vorstehenden vorläufigen Netzentgelten abweichen. Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die zahlreichen, noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.
Link: voraussichtliche Netznutzungsentgelte Gas ab 01.01.2019
Link: voraussichtliche Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2019 |
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