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Veröffentlichung der voraussichtlichen Netzentgelte Gas und Strom ab 01.01.2013

Der Netzbetreiber PVU Energienetze GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2013 gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG abgesehen wurde.

Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte ab 01.01.2013 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen. Weiterhin weist die PVU Energienetze GmbH darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der voraussichtlichen Netzentgelte die Höhe der zusätzlichen Umlagen nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) sowie nach § 19 Abs. 2 StromNEV für das Jahr 2013 noch nicht bekannt waren.

Die PVU Energienetze GmbH weist darauf hin, dass im Zeitpunkt der Veröffentlichung obenstehender voraussichtlicher Netzentgelte ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestag-Drucksache 17/10754 vom 24.09.2012) vorsieht, dass Übertragungsnetzbetreiber einen Großteil der Kosten, die aus zu leistenden Entschädigungszahlungen wegen der Störung der Netzanbindung an die Betreiber von sog. Offshore-Anlagen resultieren, als Aufschlag auf die Netzentgelte erheben zu können. Diese sog. Offshore-Umlage kann nach den Vorschriften des Entwurfs der Bundesregierung durch die Netzbetreiber weitergegeben werden. Die Offshore-Umlage darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten und ist dabei gestaffelt nach unterschiedlichen Letztverbrauchergruppen (siehe unten). Die PVU Energienetze GmbH hat auf die Höhe der Umlage keinen Einfluss. Für 2013 legt der Gesetzentwurf die Höhe der Offshore-Umlage auf das zulässige Höchstmaß fest. Im Zeitpunkt der Veröffentlichung der obenstehenden voraussichtlichen Netzentgelte ergeben sich folgende Beträge:

1. Für Stromentnahmen bis einschließlich 1 GWh/Jahr und Letztverbraucher: maximal 0,25 ct/kWh (netto)

2. Für Stromentnahmen über 1 GWh/Jahr: grundsätzlich maximal weitere 0,05 ct/kWh (netto)

3. Für Stromentnahmen über 1 GWh/Jahr von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, deren

    Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 4 % des Umsatzes betrugen: maximal weitere

    0,025 ct/kWh (netto)

 

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der obenstehenden voraussichtlichen Netzentgelte für 2013 ist für die PVU Energienetze GmbH nicht absehbar, ob und in welcher Höhe die Offshore-Umlage tatsächlich für 2013 erhoben wird.

 

Link - voraussichtliche Netzzugangsentgelte Gas ab 01.01.2013

 

Link - voraussichtliche Netzzugangsentgelte Strom ab 01.01.2013


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