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Neue Preisblätter Gas und Strom für den Netzzugangzum 01.01.2012 aufgrund Anpassungen der Erlösobergrenzen
Die Landesregulierungsbehörde Brandenburg hat am 09.12.2008 die Festsetzung der Erlösobergrenzen Gas und Strom gemäß § 4, 24 ARegV für die erste Regulierungsperiode vorgenommen. Die Erlösobergrenzen für das Jahr 2012 sind mit Wirkung zum 01.01.2012 anzupassen und in entsprechende Preisblätter einzuarbeiten.
Daraus resultieren Veränderungen der bisherigen Entgelte für den Netzzugang für das Gas- und Stromverteilnetz, die zum 01.01.2012 in Kraft treten.
Die neuen Preisblätter wurden der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen angezeigt, allen Lieferanten zugesandt und auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Link - Preisblatt Netzzugangsentgelte Gas
Link - Preisblatt Netzzugangsentgelte Strom |
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