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Voraussichtliche Entgelte Gas und Strom 2012Der Netzbetreiber PVU Energienetze GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2012 gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG abgesehen wurde.
Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte ab 01.01.2012 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen.
PVU Energienetze GmbH weist des Weiteren darauf hin, dass aufgrund der gesetzlichen Neuregelung des § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung eine bundesweite Wälzung der Kosten für Sonderformen der Netznutzung vorgesehen ist. Ob es zu einer Wälzung der Kosten über die vorgelagerten Netzentgelte oder über die Erhebung einer gesonderten Umlage („Sonderkundenaufschlag“) kommt, ist der PVU Energienetze GmbH im Zeitpunkt der Veröffentlichung der obenstehenden voraussichtlichen Netzentgelte nicht bekannt. Auf die Höhe einer etwaig bundesweit zu erhebenden Umlage hat die PVU Energienetze GmbH keinen Einfluss.
Link - voraussichtliche Netzzugangsentgelte Gas ab 01.01.2012
Link - voraussichtliche Netzzugangsentgelte Strom ab 01.01.2012
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