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Lieferantenrahmenvertrag Teldafax gekündigt

Informationen für TelDaFax-Kunden:

1. Was ist ein Lieferantenrahmenvertrag und welche Bedeutung hat er?
Der Lieferantenrahmenvertrag stellt die grundlegende Vereinbarung zwischen uns als Netzbetreiber und den einzelnen Strom- oder Gaslieferanten dar, in der die verschiedenen Rechte und Pflichten geregelt sind. Der Lieferantenrahmenvertrag ist daher erforderlich, um überhaupt eine Belieferung von Kunden durchführen zu können.

2. Warum wurde der Lieferanterahmenvertrag mit TelDaFax gekündigt?
Wir stellen unser Strom- und Gasnetz den Lieferanten zur Abwicklung der Strom- und Gaslieferungen zur Verfügung. Im Gegenzug erhalten wir hierfür von den Lieferanten Netznutzungsentgelte. TelDaFax ist seinen Zahlungsverpflichtungen leider seit längerer Zeit in erheblichem Umfang nicht nachgekommen, so dass wir gezwungen waren, die Zusammenarbeit zu beenden.

3. Was sind meine Rechte gegenüber TelDaFax? Was ist, wenn ich bereits ein ganzes Jahr im Voraus bezahlt habe?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen zu diesen Fragen keine Auskünfte geben können. Sie können sich aber z.B. an Ihre örtliche Verbraucherzentrale wenden, um Hinweise für das weitere Vorgehen zu erhalten.

4. Was bedeutet die Kündigung des Lieferanterahmenvertrages mit TelDaFax für mich?
Sie brauchen nicht zu befürchten, dass Ihre Strom- oder Gasversorgung unterbrochen wird. Mit dem Wegfall von TelDaFax als Lieferant übernimmt der für Sie zuständige Grundversorger Ihre Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung. Der für Sie zuständige Grundversorger ist die PVU Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsunternehmen GmbH.

5. Was genau ist die Ersatzversorgung?
Durch die Ersatzversorgung soll verhindert werden, dass ein Verbraucher bei Wegfall seines Strom- oder Gaslieferanten ohne eine Lieferbeziehung dasteht. Es ist gesetzlich geregelt, dass der jeweilige Grundversorger, dass ist immer der Lieferant, der in einem Netzgebiet die meisten Endkunden beliefert, zur Übernahme der Ersatzversorgung verpflichtet ist.

6. Was kostet die Belieferung in der Ersatzversorgung?
Die Preise für die Belieferung mit Strom oder Gas im Rahmen der Ersatzversorgung werden von dem jeweiligen Grundversorger festgelegt. Für nähere Informationen zu den Preisen und den Bedingungen der Ersatzversorgung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Grundversorger.

7. Wie lange dauert die Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung dauert maximal drei Monate. Danach endet sie automatisch. Wenn Sie nach Ablauf der drei Monate einfach weiterhin Strom oder Gas beziehen, setzt der Grundversorger Ihre Belieferung im Rahmen der Grundversorgung weiter fort. Die Ersatzversorgung kann auch schon vor Ablauf der drei Monate enden, wenn Sie einen gesonderten Liefervertrag abschließen.


8. Muss ich Ihnen meinen Zählerstand mitteilen?
Sie werden in den nächsten Tagen ein Schreiben von uns erhalten, in dem Sie über die Durchführung der erforderlichen Zählerablesung am 01.06.2011 informiert werden. Bei Abwesenheit am Ablesetermin möchten wir Sie bitten, auf der dann in Ihrem Briefkasten befindlichen Ablesekarte Ihren aktuellen Zählerstand zu vermerken und uns diese Karte zurückzusenden.

9. Muss jetzt der Zähler ausgewechselt werden?
Der Zähler und alle weiteren technischen Anlagen im Zusammenhang mit Ihrem Strom- oder Gashausanschluss bleiben weiterhin wie gehabt bestehen. Eine Auswechslung des Zählers ist nicht erforderlich.



 

 

 


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