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Neue Preisblätter Gas und Stromzum 01.01.2011 wegen Anpassungen der Erlösobergrenzen
Die Landesregulierungsbehörde Brandenburg hat am 09.12.2008 die Festsetzung der Erlösobergrenzen Gas und Strom gemäß § 4, 24 ARegV für die erste Regulierungsperiode vorgenommen. Die Erlösobergrenzen für das Jahr 2011 sind mit Wirkung zum 01.01.2011 anzupassen und in entsprechende Preisblätter einzuarbeiten. Daraus resultieren Veränderungen der bisherigen Netzentgelte für das Gas- und Stromverteilnetz, die zum 01.01.2011 in Kraft treten. Die neuen Preisblätter wurden dem Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg angezeigt, allen Lieferanten zugesandt und auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Link - Preisblatt Netznutzungsentgelte Gas
Link - Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom |
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