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Ergänzung der TAB NS Nord
Ergänzung der Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord)
Sehr geehrte Kunden,
ab dem 1. Januar 2010 tritt in unserem Netzgebiet die „Ergänzung der Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord) -Ausgabe Oktober 2009“ in Kraft und ergänzt die bestehende technische Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (TAB NS Nord)“, Ausgabe August 2008, als Technische Anschlussbedingung.
Die Anforderungen aus dem seit dem 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 (EEG 2009) und dem Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung 2009 (KWK-G 2009) haben direkte Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung und sind in der „Ergänzung der TAB NS Nord“ geregelt. Der vollständige Wortlaut der „Ergänzung der TAB NS Nord“ steht im Internet unter
www.pvu-netze.de/strom/netzanschluss/bedingungen_richtlinien/
oder unter
als PDF-Dokument zur Verfügung.
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