|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Beschwerde gegen FestsetzungDie zuständige Landesregulierungsbehörde hat per 09.12.2008 die Festsetzung der Erlösobergrenzen Gas und Strom gemäß § 4, 24 ARegV für die erste Regulierungsperiode vorgenommen.
Gegen diese Festsetzung wurde durch die PVU Energienetze GmbH fristgemäß in 2009 Beschwerde eingelegt. Darüber wurden alle Lieferanten schriftlich informiert. |
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
© Copyright PVU Energienetze GmbH 2007 | © Design by KREADO 2007
|