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Festlegungen der ErlösobergrenzenDie zuständige Landesregulierungsbehörde hat per 09.12.2008 die Festsetzung der Erlösobergrenzen Gas und Strom gemäß § 4, 24 ARegV für die erste Regulierungsperiode vorgenommen. Daraus resultieren Veränderungen der bisherigen Netzentgelte für das Gas- und Stromverteilnetz, die zum 01.01.2009 in Kraft treten. Die neuen Preisblätter wurden allen Lieferanten zugesandt und im Internet veröffentlicht. |
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