Aufgrund der Anforderungen der Netzzugangsverordnung bieten wir Ihnen gemäß § 5 nachstehende Systemdienstleistungen an.
Systemdienstleistungen
Empfang und Bestätigung von Mengennomierungen;
Empfang und Bestätigung von Messwerten über die Gasbeschaffenheit;
Disposition der durchzuleitenden Gasmengen, Mengenübernahme und Mengenbereitstellung;
Kontrolle der Messung und Allokation, Einspeisung und Ausspeisung des Gases in vorhandene Anlagen des
Kunden oder des vom Kunden gemäß § 21b des Energiewirtschaftsgesetz beauftragten Dritten;
Überprüfung der Messeinrichtungen, Auswertung der Messungen, Dokumentation der Messergebnisse,
sofern vom Netzbetreiber erbracht;
Ermittlung und Erfassung der Differenzen zwischen nominierten und tatsächlich entnommenen
Gasmengen;
Abrechnung, Rechnungsstellung und Rechnungsprüfung;
Beimengung von Geruchsstoffen zum Gas das an Letztverbraucher geliefert wird (Odorierung)