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Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsverteilernetz



Die PVU Energienetze GmbH als Verteilnetzbetreiber stellt allen Netznutzern ihr Verteilungsnetz diskriminierungsfrei zur Verfügung.

 

Folgende Komponenten sind bei der Ermittlung der Netznutzungsentgelte relevant:

 

» Nutzung der Netzinfrastruktur einschl. Bau, Instandhaltung und Betrieb der zugehörigen Versorgungs-

   leitungen und Transformatoren

» Erbringung von Systemdienstleistungen (z.B. Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Betriebsführung) zur

   Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebes

» Deckung der bei der Verteilung elektrischer Energie auftretenden Verluste

» Aufwendungen für die Messung, Ablesung, Abrechnung und Datenaufbereitung im Rahmen der

   Netznutzung, abhängig von der technischen Auslegung des Netzanschlusses und der Messeinrichtungen

» Bereitstellung von Reservenetzkapazität bei Ausfall der Eigenerzeugung (optional)

» zuzüglich Abgaben für Förderung KWK-Anlagen, Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer in der jeweils

   gültigen gesetzlichen Höhe

 

 

  PDF Download - Preisblatt Netzzugangsentgelte Strom gültig ab 01.01.2007 - 28.02.2008


  PDF Download - Preisblatt Netzzugangsentgelte Strom gültig ab 01.03.2008 - 31.08.2008


  PDF Download - Preisblatt Netzzugangsentgelte Strom gültig ab 01.09.2008 - 31.12.2008


  PDF Download - Preisblatt Netzzugangsentgelte Strom gültig ab 01.01.2009 - 31.12.2009 1)


  PDF Download - Preisblatt Netzzugangsentgelte Strom gültig ab 01.01.2010 - 31.12.2010 1)

 

  PDF Download - Preisblatt Netzzugangsentgelte Strom gültig ab 01.01.2011 - 31.12.2011 1)2)

 

  PDF Download - Preisblatt Netzzugangsentgelte Strom gültig ab 01.01.2012 1)2)

                              (dieses Preisblatt ersetzt die am 14.10.2011 veröffentlichten vorläufigen

                              Netzzugangsentgelte)
 

1) Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass wir gegen den Bescheid 34 PVU-1/2008 AS des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg (Landesnetzagentur) vom 09.12.2008 Beschwerde beim Oberlandesgericht Brandenburg und nachfolgend beim Bundesgerichtshof 2) eingelegt haben. Mit dem genannten Bescheid hat die Landesnetzagentur die Erlösobergrenze für unser Stromverteilnetz festgelegt, welche die Basis für die Ermittlung der aktuellen Netzentgelte ist, die wir Ihnen in Rechnung stellen.

Sollte uns gerichtlich eine höhere Erlösobergrenze zugesprochen werden, kann es zu einer Erhöhung dieser Netzentgelte und  einer rückwirkenden Abrechnung für die Vergangenheit kommen. Zur Höhe der möglichen Veränderungen können aus derzeitiger Sicht noch keine konkreten Angaben gemacht werden.



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