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Netzzugangsentgelte Erdgas


  Netzzugangsentgelte Erdgas

 

Für die Netznutzung unseres Endverteilungsnetzes wird nach Maßgabe der Netzzugangsbedingungen der PVU Energienetze GmbH ein Netzzugangsentgelt für den Transportkunden fällig. Das Gasnetz der PVU Energienetze GmbH befindet sich im Marktgebiet GASPOOL.

 

Das Gesamtentgelt für den Netzzugang besteht aus folgenden Komponenten:

  mengenabhängiger Arbeitspreis (Transportierte Jahresmenge)

  einem Leistungspreis für leistungsgemessene Entnahmestellen bzw. Grundpreis

   für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung

  ggf. Konzessionsabgabe

  Messentgelt

  Abrechnungsentgelt

  Netzzugangsentgelte vorgelagerter Netzbetreiber bzw. sonstige Entgelte der vorgelagerten

   Netzbetreiber

 

  Preisblätter

 

  PDF Download - Preisblatt Netzzugangsentgelte Erdgas ohne Kosten des vorgelagerten Netzbetreibers

                               gültig 01.10.2007 - 31.12.2008

 

  PDF Download - Preisblatt Netzzugangsentgelte Erdgas inkl.   Kosten des vorgelagerten Netzbetreibers

                               gültig 01.10.2007 - 31.12.2008

 

  PDF Download - Preisblatt Netzzugangsentgelte Erdgas gültig ab 01.01.2009 - 31.12.2009 1)

 

  PDF Download - Preisblatt Netzzugangsentgelte Erdgas gültig ab 01.01.2010 - 31.12.2010 1)

 

  PDF Download - Preisblatt Netzzugangsentgelte Erdgas gültig ab 01.01.2011 - 31.12.2011 1)2)

 

  PDF Download - Preisblatt Netzzugangsentgelte Erdgas gültig ab 01.01.2012 1)2)

                               (dieses Preisblatt ersetzt die am 14.10.2011 veröffentlichten vorläufigen

                               Netzzugangsentgelte)

 

1) Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass wir gegen den Bescheid 34 PVU-1/2008 AG des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg (Landesnetzagentur) vom 09.12.2008 Beschwerde beim Oberlandesgericht Brandenburg und nachfolgend beim Bundesgerichtshof 2) eingelegt haben. Mit dem genannten Bescheid hat die Landesnetzagentur die Erlösobergrenze für unser Gasverteilnetz festgelegt, welche die Basis für die Ermittlung der aktuellen Netzzugangsentgelte ist, die wir Ihnen in Rechnung stellen.

Sollte uns gerichtlich eine höhere Erlösobergrenze zugesprochen werden, kann es zu einer Erhöhung dieser Netzzugangsentgelte und  einer rückwirkenden Abrechnung für die Vergangenheit kommen. Zur Höhe der möglichen Veränderungen können aus derzeitiger Sicht noch keine konkreten Angaben gemacht werden.

 


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